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Moin Moin,
aufgrund des Gesetztes zur informationellen Selbstbestimmung ist die Verwendung und insbesondere die Veröffentlichung von Aufnahmen mit Action-Cams bzw. in Autos verwendeten Dash-Cams besonderen Regeln unterworfen. Sprich nicht alles was ich Filme, darf ich auch so ins Netz (Facebook, Youtube) stellen.
Hierzu noch mal der Kommentar zu einem aktuellen Gerichtsurteil in der Welt:
Gruß
Axel
(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂
Zeig mir nicht Deine Ausrüstung, ich will Deine Bilder sehen!
Hab den Bericht gestern auch im TV gesehen, ist eigentlich das was man in der Fotografie auch beachten sollte. Ähnliche Urteile hat es auch zu den Wildkameras gegeben.
Ich habs zur Hälfte gelesen und war insofern enttäuscht, dass gerade Gerichte das nicht anerkennen wollen.
Wegen Youtube und Co ist es schon in Ordnung, nur wer will das kontrollieren, dass das keiner macht.